Umschulung
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
+ Tarifkunde
Das Berufsbild der Fachkraft für Schutz und Sicherheit wurde 2003 eingeführt, um Ihnen als zukünftige Sicherheitsmitarbeiter/innen eine fundierte, aber zeitlich überschaubare Ausbildung zu bieten. Durch die stark praxisorientierte Ausbildung sind Sie in der Lage, vielseitige Tätigkeiten im operativen Bereich der Sicherheitsunternehmen – insbesondere in Führungspositionen – wahrzunehmen. Wenn Sie in kurzer Zeit eine staatlich anerkannte Ausbildung erreichen möchten, ist das Berufsbild der Fachkraft für Schutz und Sicherheit genau das Richtige.
Über den Bildungsgutschein werden Sie in der Umschulung zur »Fachkraft für Schutz und Sicherheit« zielgenau innerhalb von 21 Monaten ausgebildet. Die Abschlussprüfung in diesem staatlichen Berufsbild wird zeitnah zur Ausbildung ermöglicht.
Lässt die Entfernung zum Wohnort eine tägliche Heimreise nicht zu, sind wir Ihnen bei der Suche nach einer möblierten Wohnung behilflich.
Arbeitsvermittlung
Jedem Teilnehmer wird nach erfolgreichem Abschluss ein Arbeitsplatz angeboten (auf Wunsch des Teilnehmers bundesweit).
Beginn/Dauer
- Anfang Mai oder Anfang Oktober eines Jahres
- Der Umschulungslehrgang zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit findet im Vollzeitunterricht von Montag bis Freitag mit einer Dauer von ca. 21 Monaten statt und enthält lehrgangsbegleitende Zwischenpraktika von ca. 6 Monaten. (Die Lehrgangsdauer entspricht den neuen Richtlinien für Gruppenumschulungen der Industrie und Handelskammern in Nordrheinwestfalen vom Oktober 2016 und damit den gesetzlichen Mindestanforderungen)
- Ein nachträglicher Einstieg ist grundsätzlich möglich.
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an:
- Arbeitssuchende mit und ohne anerkannten Ausbildungsberuf mit Interesse an der privaten Sicherheitswirtschaft.
- Die Maßnahme wird mit dem Bildungsgutschein gem. Sozialgesetzbuch III gefördert.
- Die BFS GmbH ist für diese Maßnahme durch die GUTcert zertifiziert und als Träger die ICG.
Teilnahmevoraussetzungen
- Zwingend keine Eintragungen im Führungszeugnis
- Deutsch in Wort und Schrift
- Körperliche und geistige Eignung
- Führerschein und Auto von Vorteil (aber keine Bedingung)
- Serviceorientierte Einstellung
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters (auch eine Förderung durch die Rentenversicherung ist grundsätzlich möglich)
- Teilnahme an individuellem Beratungsgespräch mit Eignungsfeststellung
Grobübersicht der Lehrgangsinhalte
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Dienstkunde
- Sicherheitstechnik
- Grundsätze im Umgang mit Menschen
- Recht
- Wirtschaft und Soziales
- Englisch für Sicherheitskräfte
- Krisenmanagment
- Ermittlungsdienst
- Präsentationstraining
- Unterweisung in die DIN 77200
- Lehrgänge I-IV Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Straf-und Strafverfahrensrecht
- Zivilrecht und Waffenrecht
- Sicherheitstechnik und Umgang mit Menschen
- Unfallverhütungsvorschriften
Sicherheits- und Servicekraft im öffentlichen Personenverkehr
Zusatzschulung für den Einsatzbereich »Öffentlicher Personenverkehr« in Orientierung an den Richtlinien des »Landesprogramms Sicherheit und Service im öffentlichen Personenverkehr« des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes NRW, mit interner Prüfung bei der Bildungszentrum für Sicherheit und Dienstleistung GmbH in Essen.
VDS-geprüfte Interventionskraft
- Rechtliche Grundlagen
- Technische Hilfsmittel
Staatlich anerkannte Waffensachkundeprüfung
- Rechtsgrundlagen
- Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen
- Handhabung und Umgang von Schusswaffen
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Übungsschießen
Brandschutzlehrgang
- Aufgaben und Rechte eines Brandschutzhelfers
- Gliederung des Brandschutzes
- Unterweisung in die Arten des Brandschutzes
- Unterweisung in Brandschutzkontrollen
- Grundlagenunterweisung in die DIN 14096 Teil 1 – 3
- Praktische Unterweisung in den Umgang mit Handfeuerlöschern
Erste Hilfe
- Anerkannte Erste Hilfe
- Prüfen der Vitalfunktionen
- Störungen des Bewusstseins
- Stabile Seitenlage
- Störungen der Atmung u. a. m.
Prüfungen
- Die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit findet im Mai und November eines Jahres statt (die mündlichen Prüfungstermine werden durch die IHK nach der Notenfindung der schriftl. Prüfung mitgeteilt).
- Die Sachkundeprüfung (schriftlich) im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO findet an jedem 3. Donnerstag im Monat statt, die mündliche Prüfung findet an einem Tag der darauffolgenden Woche statt. Prüfende Stelle ist die IHK Essen.
- Die Prüfungen zur Sicherheits-und Servicekraft im öffentlichen Personenverkehr finden individuell während des Lehrgangs statt.
- Die Prüfung zur VDS-geprüften Interventionskraft findet individuell während des Lehrgangs statt. Prüfende Stelle ist die BFS GmbH mit der Genehmigung des VDS.
- Die Waffensachkundeprüfung findet individuell während des Lehrgangs statt. Prüfende Stelle ist die BFS GmbH mit Genehmigung des Polizeipräsidiums Essen.
- Der Lehrgang zum Brandschutzhelfer findet individuell während des Lehrgangs statt. Dieser beinhaltet eine schriftliche Prüfung und eine praktische Unterweisung an Handfeuerlöschern. Prüfende Stelle ist die BFS GmbH.
Mögliche Weiterbildungsmöglichkeiten
- Meister für Schutz und Sicherheit
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
+ Tarifkunde
mit staatl. Abschlussprüfung vor der IHK Essen und Spezialisierung zur Sicherheits- & Servicekraft im ÖPNV
Nächster Kursbeginn:
01.05.2025
01.10.2025
Eine Anmeldung ist noch möglich.
Ihre Ansprechpartner
Manuel Kammerer
E-Mail: kammerer@bfsessen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0
Saadetdin Ekmekci
E-Mail: ekmekci@bfsessen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0
Das Berufsbild der Fachkraft für Schutz und Sicherheit wurde 2003 eingeführt, um Ihnen als zukünftige Sicherheitsmitarbeiter/innen eine fundierte, aber zeitlich überschaubare Ausbildung zu bieten. Durch die stark praxisorientierte Ausbildung sind Sie in der Lage, vielseitige Tätigkeiten im operativen Bereich der Sicherheitsunternehmen – insbesondere in Führungspositionen – wahrzunehmen. Wenn Sie in kurzer Zeit eine staatlich anerkannte Ausbildung erreichen möchten, ist das Berufsbild der Fachkraft für Schutz und Sicherheit genau das Richtige.
Über den Bildungsgutschein werden Sie in der Umschulung zur »Fachkraft für Schutz und Sicherheit« zielgenau innerhalb von 21 Monaten ausgebildet. Die Abschlussprüfung in diesem staatlichen Berufsbild wird zeitnah zur Ausbildung ermöglicht.
Lässt die Entfernung zum Wohnort eine tägliche Heimreise nicht zu, sind wir Ihnen bei der Suche nach einer möblierten Wohnung behilflich.
Arbeitsvermittlung
Jedem Teilnehmer wird nach erfolgreichem Abschluss ein Arbeitsplatz angeboten (auf Wunsch des Teilnehmers bundesweit).
Beginn/Dauer
- Anfang Mai oder Anfang Oktober eines Jahres
- Der Umschulungslehrgang zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit findet im Vollzeitunterricht von Montag bis Freitag mit einer Dauer von ca. 21 Monaten statt und enthält lehrgangsbegleitende Zwischenpraktika von ca. 6 Monaten. (Die Lehrgangsdauer entspricht den neuen Richtlinien für Gruppenumschulungen der Industrie und Handelskammern in Nordrheinwestfalen vom Oktober 2016 und damit den gesetzlichen Mindestanforderungen)
- Ein nachträglicher Einstieg ist grundsätzlich möglich.
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an:
- Arbeitssuchende mit und ohne anerkannten Ausbildungsberuf mit Interesse an der privaten Sicherheitswirtschaft.
- Die Maßnahme wird mit dem Bildungsgutschein gem. Sozialgesetzbuch III gefördert.
- Die BFS GmbH ist für diese Maßnahme durch die GUTcert zertifiziert und als Träger die ICG.
Teilnahmevoraussetzungen
- Zwingend keine Eintragungen im Führungszeugnis
- Deutsch in Wort und Schrift
- Körperliche und geistige Eignung
- Führerschein und Auto von Vorteil (aber keine Bedingung)
- Serviceorientierte Einstellung
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters (auch eine Förderung durch die Rentenversicherung ist grundsätzlich möglich)
- Teilnahme an individuellem Beratungsgespräch mit Eignungsfeststellung
Grobübersicht der Lehrgangsinhalte
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Dienstkunde
- Sicherheitstechnik
- Grundsätze im Umgang mit Menschen
- Recht
- Wirtschaft und Soziales
- Englisch für Sicherheitskräfte
- Krisenmanagment
- Ermittlungsdienst
- Präsentationstraining
- Unterweisung in die DIN 77200
- Lehrgänge I-IV Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Straf-und Strafverfahrensrecht
- Zivilrecht und Waffenrecht
- Sicherheitstechnik und Umgang mit Menschen
- Unfallverhütungsvorschriften
Sicherheits- und Servicekraft im öffentlichen Personenverkehr
Zusatzschulung für den Einsatzbereich »Öffentlicher Personenverkehr« in Orientierung an den Richtlinien des »Landesprogramms Sicherheit und Service im öffentlichen Personenverkehr« des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes NRW, mit interner Prüfung bei der Bildungszentrum für Sicherheit und Dienstleistung GmbH in Essen.
VDS-geprüfte Interventionskraft
- Rechtliche Grundlagen
- Technische Hilfsmittel
Staatlich anerkannte Waffensachkundeprüfung
- Rechtsgrundlagen
- Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen
- Handhabung und Umgang von Schusswaffen
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Übungsschießen
Brandschutzlehrgang
- Aufgaben und Rechte eines Brandschutzhelfers
- Gliederung des Brandschutzes
- Unterweisung in die Arten des Brandschutzes
- Unterweisung in Brandschutzkontrollen
- Grundlagenunterweisung in die DIN 14096 Teil 1 – 3
- Praktische Unterweisung in den Umgang mit Handfeuerlöschern
Erste Hilfe
- Anerkannte Erste Hilfe
- Prüfen der Vitalfunktionen
- Störungen des Bewusstseins
- Stabile Seitenlage
- Störungen der Atmung u. a. m.
Prüfungen
- Die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit findet im Mai und November eines Jahres statt (die mündlichen Prüfungstermine werden durch die IHK nach der Notenfindung der schriftl. Prüfung mitgeteilt).
- Die Sachkundeprüfung (schriftlich) im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO findet an jedem 3. Donnerstag im Monat statt, die mündliche Prüfung findet an einem Tag der darauffolgenden Woche statt. Prüfende Stelle ist die IHK Essen.
- Die Prüfungen zur Sicherheits-und Servicekraft im öffentlichen Personenverkehr finden individuell während des Lehrgangs statt.
- Die Prüfung zur VDS-geprüften Interventionskraft findet individuell während des Lehrgangs statt. Prüfende Stelle ist die BFS GmbH mit der Genehmigung des VDS.
- Die Waffensachkundeprüfung findet individuell während des Lehrgangs statt. Prüfende Stelle ist die BFS GmbH mit Genehmigung des Polizeipräsidiums Essen.
- Der Lehrgang zum Brandschutzhelfer findet individuell während des Lehrgangs statt. Dieser beinhaltet eine schriftliche Prüfung und eine praktische Unterweisung an Handfeuerlöschern. Prüfende Stelle ist die BFS GmbH.
Mögliche Weiterbildungsmöglichkeiten
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