Weiterbildung
Tarifkundeschulung (VRR/VRS)
Grobübersicht der Lehrgangsinhalte
Schulung Gemäß den Anforderungen des VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr), VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg), AVV (Aachener Verkehrsverbund), Westfalentarif, Deutsche Bahn.
Strukturaufbau des VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr), VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg), AVV (Aachener Verkehrsverbund), Westfalentarif, Deutsche Bahn.
Detaillierte Beförderungsbedingungen des VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr), VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg), AVV (Aachener Verkehrsverbund), Westfalentarif, Deutsche Bahn.
Inhalt und Umsetzung der Richtlinien für Ticketprüfer im ÖPNV/VRR/VRS/AVV/Westfalentarif/Deutsche Bahn
Rechtsgrundlagen
Einsatz und Anwendung unterschiedlicher Prüfgeräte zur Ticketprüfung
Verhaltensweisen und Umgang mit Fahrgäste
Dauer
5 Tage
- 17.02.2025 – 21.02.2025
- 12.05.2025 – 16.05.2025
- 21.07.2025 – 25.07.2025
- 27.10.2025 – 31.10.2025
- 10.11.2025 – 14.11.2025
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an:
- Sicherheitskräfte, die eine Zusatzqualifikation erlangen möchten und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen
- Sicherheitsunternehmen oder betriebliche Sicherheitsabteilungen, die ihre Mitarbeiter/innen zusätzlich qualifizieren möchten.
Teilnahmevoraussetzungen
- Zwingend keine Eintragungen im Führungszeugnis
- Deutsch in Wort und Schrift
- Körperliche und geistige Eignung
- Führerschein und Auto von Vorteil (aber keine Bedingung)
- Serviceorientierte Einstellung
- Teilnahme an individuellem Beratungsgespräch mit Eignungsfeststellung
Prüfungen
- Schriftlich am 5. Lehrgangstag
Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt zwingend schriftlich und/oder per Fax. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und müssen schriftlich durch die BFS GmbH bestätigt werden. 2. Zahlungsbedingungen: Der Teilnehmer/Kostenträger hat die Lehrgangsgebühr unabhängig von Leistungen Dritter zu zahlen. Kosten für Lernmittel werden extra berechnet. Die Gebühren werden pro Lehrgangsabschnitt im Voraus berechnet und sind 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eventuell anfallende Prüfungsgebühren sind separat durch den Lehrgangsteilnehmer bei der prüfenden Stelle zu entrichten. 3. Rücktritt und Kündigung: Bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn (maßgeblich ist der Eingang beim BFS Bildungszentrum in Essen) kann der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist nur schriftlich per Einschreiben zu erklären. Teilnehmer, die danach zurücktreten oder zu den Lehrveranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. 4. Anmeldung zum Lehrgang durch sonstige Kostenträger (z.B. Arbeitgeber): Erfolgt die Anmeldung zum Lehrgang durch einen Dritten (z.B. Arbeitgeber), bleibt das bestehende Vertragsverhältnis zwischen Kostenträger und BFS GmbH auch dann bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird. Die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühren geht nicht auf den Lehrgangsteilnehmer über, da dieser nicht Vertragspartei ist. Dem Kostenträger steht es frei, einen alternativen Lehrgangteilnehmer für den laufenden Lehrgang anzumelden. Eine Kündigung des Lehrgangs ist hier ebenfalls bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn möglich. Wir ein Teilnehmer nicht durch einen Kostenträger (z.B. Arbeitgeber) angemeldet, darf die BFS GmbH diesem grundsätzlich keine Auskünfte über die Lehrgangsteilnahme (z.B. Fehlzeiten) erteilen. 5. Absage von Lehrveranstaltungen: Die BFS GmbH hat das Recht, bei zu geringer Beteiligung oder höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Dozenten) Lehrgänge abzusagen. Die BFS GmbH ist dann verpflichtet, bereits bezahlte Gebühren zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Soweit Unterrichtsstunden entfallen, werden sie nachgeholt, sofern nach Inhalt und Umfang ausgefallene Teile das Erreichen des Ausbildungsziels gefährden. Ansonsten ist der Teilnehmer nicht zur Minderung berechtigt. 6. Wechsel der Dozenten: Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Kündigung oder zur Minderung der Lehrgangsgebühr. 7. Haftung: Die BFS GmbH haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Schadenersatzansprüche sind innerhalb eines Monats nach Schadensereignis / Vorgang schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren nach weiteren 5 Monaten, wenn keine Einigung erzielt wurde oder die Verjährung nicht unterbrochen wurde. 8. Zulassungsbedingungen: Gem. Prüfungsordnung zu den einzelnen Lehrgängen 9. Mit der Unterschrift dieser Anmeldung werden das Verständnis der vorgenannten Teilnahmebedingungen bestätigt und diese anerkannt. 10. Die BFS berät den Teilnehmer/in bei der Anmeldung zu den externen Prüfungen und stellt ihn für die Dauer dieser Prüfungen frei. Der Teilnehmer ist aber für die Anmeldung selbst verantwortlich. 11. Wird der Vertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen, gelten entsprechend folgende gesetzliche Bedingungen für Fernabsatzverträge: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BFS GmbH, Welkerhude 33, 45356 Essen, 0201 – 2200330, info@bfsessen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [www.bfs-essen.de] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E‑Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. |
Tarifkundeschulung (VRR/VRS)
Nächster Kursbeginn:
17.02.2025
12.05.2025
21.07.2025
27.10.2025
10.11.2025
Eine Anmeldung ist noch möglich.
Ihre Ansprechpartner
Manuel Kammerer
E-Mail: kammerer@bfsessen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0
Saadetdin Ekmekci
E-Mail: ekmekci@bfsessen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0
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Strukturaufbau des VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr), VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg), AVV (Aachener Verkehrsverbund), Westfalentarif, Deutsche Bahn.
Detaillierte Beförderungsbedingungen des VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr), VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg), AVV (Aachener Verkehrsverbund), Westfalentarif, Deutsche Bahn.
Inhalt und Umsetzung der Richtlinien für Ticketprüfer im ÖPNV/VRR/VRS/AVV/Westfalentarif/Deutsche Bahn
Rechtsgrundlagen
Einsatz und Anwendung unterschiedlicher Prüfgeräte zur Ticketprüfung
Verhaltensweisen und Umgang mit Fahrgäste
Dauer
5 Tage
- 17.02.2025 – 21.02.2025
- 12.05.2025 – 16.05.2025
- 21.07.2025 – 25.07.2025
- 27.10.2025 – 31.10.2025
- 10.11.2025 – 14.11.2025
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an:
- Sicherheitskräfte, die eine Zusatzqualifikation erlangen möchten und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen
- Sicherheitsunternehmen oder betriebliche Sicherheitsabteilungen, die ihre Mitarbeiter/innen zusätzlich qualifizieren möchten.
Teilnahmevoraussetzungen
- Zwingend keine Eintragungen im Führungszeugnis
- Deutsch in Wort und Schrift
- Körperliche und geistige Eignung
- Führerschein und Auto von Vorteil (aber keine Bedingung)
- Serviceorientierte Einstellung
- Teilnahme an individuellem Beratungsgespräch mit Eignungsfeststellung
Prüfungen
- Schriftlich am 5. Lehrgangstag
Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt zwingend schriftlich und/oder per Fax. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und müssen schriftlich durch die BFS GmbH bestätigt werden. 2. Zahlungsbedingungen: Der Teilnehmer/Kostenträger hat die Lehrgangsgebühr unabhängig von Leistungen Dritter zu zahlen. Kosten für Lernmittel werden extra berechnet. Die Gebühren werden pro Lehrgangsabschnitt im Voraus berechnet und sind 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eventuell anfallende Prüfungsgebühren sind separat durch den Lehrgangsteilnehmer bei der prüfenden Stelle zu entrichten. 3. Rücktritt und Kündigung: Bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn (maßgeblich ist der Eingang beim BFS Bildungszentrum in Essen) kann der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist nur schriftlich per Einschreiben zu erklären. Teilnehmer, die danach zurücktreten oder zu den Lehrveranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. 4. Anmeldung zum Lehrgang durch sonstige Kostenträger (z.B. Arbeitgeber): Erfolgt die Anmeldung zum Lehrgang durch einen Dritten (z.B. Arbeitgeber), bleibt das bestehende Vertragsverhältnis zwischen Kostenträger und BFS GmbH auch dann bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird. Die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühren geht nicht auf den Lehrgangsteilnehmer über, da dieser nicht Vertragspartei ist. Dem Kostenträger steht es frei, einen alternativen Lehrgangteilnehmer für den laufenden Lehrgang anzumelden. Eine Kündigung des Lehrgangs ist hier ebenfalls bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn möglich. Wir ein Teilnehmer nicht durch einen Kostenträger (z.B. Arbeitgeber) angemeldet, darf die BFS GmbH diesem grundsätzlich keine Auskünfte über die Lehrgangsteilnahme (z.B. Fehlzeiten) erteilen. 5. Absage von Lehrveranstaltungen: Die BFS GmbH hat das Recht, bei zu geringer Beteiligung oder höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Dozenten) Lehrgänge abzusagen. Die BFS GmbH ist dann verpflichtet, bereits bezahlte Gebühren zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Soweit Unterrichtsstunden entfallen, werden sie nachgeholt, sofern nach Inhalt und Umfang ausgefallene Teile das Erreichen des Ausbildungsziels gefährden. Ansonsten ist der Teilnehmer nicht zur Minderung berechtigt. 6. Wechsel der Dozenten: Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Kündigung oder zur Minderung der Lehrgangsgebühr. 7. Haftung: Die BFS GmbH haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Schadenersatzansprüche sind innerhalb eines Monats nach Schadensereignis / Vorgang schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren nach weiteren 5 Monaten, wenn keine Einigung erzielt wurde oder die Verjährung nicht unterbrochen wurde. 8. Zulassungsbedingungen: Gem. Prüfungsordnung zu den einzelnen Lehrgängen 9. Mit der Unterschrift dieser Anmeldung werden das Verständnis der vorgenannten Teilnahmebedingungen bestätigt und diese anerkannt. 10. Die BFS berät den Teilnehmer/in bei der Anmeldung zu den externen Prüfungen und stellt ihn für die Dauer dieser Prüfungen frei. Der Teilnehmer ist aber für die Anmeldung selbst verantwortlich. 11. Wird der Vertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen, gelten entsprechend folgende gesetzliche Bedingungen für Fernabsatzverträge: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BFS GmbH, Welkerhude 33, 45356 Essen, 0201 – 2200330, info@bfsessen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [www.bfs-essen.de] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E‑Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. |
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