Weiterbildung
Geprüfte Schutz-
und Sicherheitskraft
Sowohl für den Werkschutz als auch für die privaten Sicherheitsdienste gewinnt die Werkschutzausbildung eine immer größere Bedeutung. Sie ist eine Möglichkeit, die Qualifikation der Mitarbeiter/innen im Werkschutz und in privaten Sicherheitsdiensten zu dokumentieren gemäß DIN 77200 DIN EN 15602:2008.
Eine Dokumentation der Qualifikation ist besonders wichtig für die Kundenbetreuung, die Zertifizierung der Abteilung oder des Unternehmens sowie in allen Haftungsfällen in zivil- wie in strafrechtlicher Hinsicht.
Die Vorbereitung auf die schriftl. IHK-Prüfung erfolgt in 5 Lehrgängen zu je 5 Tagen mit 40 Unterrichtsstunden je Lehrgang. Die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung erfolgt im Lehrgang VI an 5 zusätzlichen Tagen mit 40 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an:
- Sicherheitskräfte, die eine belegbare gehobene Qualifikation erlangen möchten und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
- Sicherheitsunternehmen oder betriebliche Sicherheitsabteilungen, die ihre Mitarbeiter/innen anspruchsvoll qualifizieren möchten. Die in Erwägung gezogenen Mitarbeiter/innen müssen die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen
- Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine weitere einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren in der Sicherheitswirtschaft oder
- Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
- Ein Mindestalter von 24 Jahren
- Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
- Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Abs. 2 haben.
- Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kompetenzen und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Grobübersicht Lehrgangsinhalte
- Recht
- Dienstkunde
- Grundsätze im Umgang mit Menschen
- Sicherheitstechnik
Prüfungen
Frühjahr und Herbst eines Jahres. Die genauen Prüfungstermine werden frühzeitig und zu Beginn der Vorbereitungslehrgänge durch die IHK bekanntgegeben. Prüfende Stelle ist die IHK Köln.
Dauer/Termine
6 Wochen (berufsbegleitend)
6 mal eine Woche Selbstlernphase
Termine für das Jahr 2025
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft Modul 1
06.01.2025 – 10.01.2025
12.05.2025 – 16.05.2025
04.08.2025 – 08.08.2025
20.10.2025 – 24.10.2025
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft Modul 2
20.01.2025 – 24.01.2025
02.06.2025 – 06.06.2025
18.08.2025 – 22.08.2025
03.11.2025 – 07.11.2025
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft Modul 3
03.02.2025 – 07.02.2025
23.06.2025 – 27.06.2025
08.09.2025 – 12.09.2025
17.11.2025 – 21.11.2025
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft Modul 4
17.02.2025 – 21.02.2025
07.07.2025 – 11.07.2025
22.09.2025 – 26.09.2025
01.12.2025 – 05.12.2025
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft Modul 5
10.03.2025 –14.03.2025
06.10.2025 – 10.10.2025
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft Modul 6
05.05.2025 –09.05.2025
24.11.2025 – 28.11.2025
Kosten
Lehrgang 1 – 4: pro Modul € 350,–
Lehrgang 5 – 6: pro Modul € 700,–
(zzgl. MwSt. und Prüfungsgebühren)
Bei gleichzeitiger Buchung der gesamten Weiterbildung (alle Module von 1 – 6)
„Kombipreis“ 2.000,– € (zzgl. MwSt. und Prüfungsgebühren)
Buchbare Optionen
Da viele unserer Interessen den Lehrgang “Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft” (GSSK) nicht innerhalb eines Kalenderjahres absolvieren können, besteht hier zudem die Option die Qualifiaktion auch in zwei separaten Lehrgängen zu erlangen. Die beiden Lehrgänge wären dabei dann das Modul A (GSSK 1 – 3 / Kosten € 1050,- (zzgl. MwSt. und Prüfungsgebühren)) und sowie das Modul B (GSSK 4 – 6 / Kosten € 1750,- (zzgl. MwSt. und Prüfungsgebühren)) zusammen. Da es sich in diesem Fall um 2 getrennte Lehrgänge handelt, ist hierbei auch stets eine separate Anmeldung zu beiden Lehrgängen erforderlich.
Eine Reduzierung auf den „Kombipreis“ erfolgt ebenfalls bei gleichzeitiger Buchung der Module 1 – 3 (GSSK Teil A) und 4 – 6 (GSSK Teil B). Der Preis reduziert sich dann von € 1050,- bzw. € 1750,- zzgl. Mehrwertsteuer auf jeweils insgesamt € 1000,- zzgl. Mehrwertsteuer für beide Module.
Mögliche Weiterqualifikation
Meister für Schutz und Sicherheit
Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt zwingend schriftlich und/oder per Fax. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und müssen schriftlich durch die BFS GmbH bestätigt werden. 2. Zahlungsbedingungen: Der Teilnehmer/Kostenträger hat die Lehrgangsgebühr unabhängig von Leistungen Dritter zu zahlen. Kosten für Lernmittel werden extra berechnet. Die Gebühren werden pro Lehrgangsabschnitt im Voraus berechnet und sind 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eventuell anfallende Prüfungsgebühren sind separat durch den Lehrgangsteilnehmer bei der prüfenden Stelle zu entrichten. 3. Rücktritt und Kündigung: Bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn (maßgeblich ist der Eingang beim BFS Bildungszentrum in Essen) kann der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist nur schriftlich per Einschreiben zu erklären. Teilnehmer, die danach zurücktreten oder zu den Lehrveranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. 4. Anmeldung zum Lehrgang durch sonstige Kostenträger (z.B. Arbeitgeber): Erfolgt die Anmeldung zum Lehrgang durch einen Dritten (z.B. Arbeitgeber), bleibt das bestehende Vertragsverhältnis zwischen Kostenträger und BFS GmbH auch dann bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird. Die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühren geht nicht auf den Lehrgangsteilnehmer über, da dieser nicht Vertragspartei ist. Dem Kostenträger steht es frei, einen alternativen Lehrgangteilnehmer für den laufenden Lehrgang anzumelden. Eine Kündigung des Lehrgangs ist hier ebenfalls bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn möglich. Wir ein Teilnehmer nicht durch einen Kostenträger (z.B. Arbeitgeber) angemeldet, darf die BFS GmbH diesem grundsätzlich keine Auskünfte über die Lehrgangsteilnahme (z.B. Fehlzeiten) erteilen. 5. Absage von Lehrveranstaltungen: Die BFS GmbH hat das Recht, bei zu geringer Beteiligung oder höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Dozenten) Lehrgänge abzusagen. Die BFS GmbH ist dann verpflichtet, bereits bezahlte Gebühren zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Soweit Unterrichtsstunden entfallen, werden sie nachgeholt, sofern nach Inhalt und Umfang ausgefallene Teile das Erreichen des Ausbildungsziels gefährden. Ansonsten ist der Teilnehmer nicht zur Minderung berechtigt. 6. Wechsel der Dozenten: Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Kündigung oder zur Minderung der Lehrgangsgebühr. 7. Haftung: Die BFS GmbH haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Schadenersatzansprüche sind innerhalb eines Monats nach Schadensereignis / Vorgang schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren nach weiteren 5 Monaten, wenn keine Einigung erzielt wurde oder die Verjährung nicht unterbrochen wurde. 8. Zulassungsbedingungen: Gem. Prüfungsordnung zu den einzelnen Lehrgängen 9. Mit der Unterschrift dieser Anmeldung werden das Verständnis der vorgenannten Teilnahmebedingungen bestätigt und diese anerkannt. 10. Die BFS berät den Teilnehmer/in bei der Anmeldung zu den externen Prüfungen und stellt ihn für die Dauer dieser Prüfungen frei. Der Teilnehmer ist aber für die Anmeldung selbst verantwortlich. 11. Wird der Vertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen, gelten entsprechend folgende gesetzliche Bedingungen für Fernabsatzverträge: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BFS GmbH, Welkerhude 33, 45356 Essen, 0201 – 2200330, info@bfsessen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [www.bfs-essen.de] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E‑Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. |
Geprüfte Schutz-
und Sicherheitskraft
Mit staatl. Abschlussprüfung vor der IHK Köln
Nächster Kursbeginn:
06.01.2025
12.05.2025
04.08.2025
20.10.2025
Eine Anmeldung ist noch möglich!
Ihre Ansprechpartner
Manuel Kammerer
E-Mail: kammerer@bfsessen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0
Saadetdin Ekmekci
E-Mail: ekmekci@bfsessen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0
Sowohl für den Werkschutz als auch für die privaten Sicherheitsdienste gewinnt die Werkschutzausbildung eine immer größere Bedeutung. Sie ist eine Möglichkeit, die Qualifikation der Mitarbeiter/innen im Werkschutz und in privaten Sicherheitsdiensten zu dokumentieren gemäß DIN 77200 DIN EN 15602:2008.
Eine Dokumentation der Qualifikation ist besonders wichtig für die Kundenbetreuung, die Zertifizierung der Abteilung oder des Unternehmens sowie in allen Haftungsfällen in zivil- wie in strafrechtlicher Hinsicht.
Die Vorbereitung auf die schriftl. IHK-Prüfung erfolgt in 5 Lehrgängen zu je 5 Tagen mit 40 Unterrichtsstunden je Lehrgang. Die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung erfolgt im Lehrgang VI an 5 zusätzlichen Tagen mit 40 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an:
- Sicherheitskräfte, die eine belegbare gehobene Qualifikation erlangen möchten und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
- Sicherheitsunternehmen oder betriebliche Sicherheitsabteilungen, die ihre Mitarbeiter/innen anspruchsvoll qualifizieren möchten. Die in Erwägung gezogenen Mitarbeiter/innen müssen die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen
- Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine weitere einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren in der Sicherheitswirtschaft oder
- Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
- Ein Mindestalter von 24 Jahren
- Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
- Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Abs. 2 haben.
- Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kompetenzen und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Grobübersicht Lehrgangsinhalte
- Recht
- Dienstkunde
- Grundsätze im Umgang mit Menschen
- Sicherheitstechnik
Prüfungen
Frühjahr und Herbst eines Jahres. Die genauen Prüfungstermine werden frühzeitig und zu Beginn der Vorbereitungslehrgänge durch die IHK bekanntgegeben. Prüfende Stelle ist die IHK Köln.
Dauer/Termine
6 Wochen (berufsbegleitend)
6 mal eine Woche Selbstlernphase
Termine für das Jahr 2025
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft Modul 1
06.01.2025 – 10.01.2025
12.05.2025 – 16.05.2025
04.08.2025 – 08.08.2025
20.10.2025 – 24.10.2025
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft Modul 2
20.01.2025 – 24.01.2025
02.06.2025 – 06.06.2025
18.08.2025 – 22.08.2025
03.11.2025 – 07.11.2025
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft Modul 3
03.02.2025 – 07.02.2025
23.06.2025 – 27.06.2025
08.09.2025 – 12.09.2025
17.11.2025 – 21.11.2025
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft Modul 4
17.02.2025 – 21.02.2025
07.07.2025 – 11.07.2025
22.09.2025 – 26.09.2025
01.12.2025 – 05.12.2025
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft Modul 5
10.03.2025 –14.03.2025
06.10.2025 – 10.10.2025
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft Modul 6
05.05.2025 –09.05.2025
24.11.2025 – 28.11.2025
Kosten
Lehrgang 1 – 4: pro Modul € 350,–
Lehrgang 5 – 6: pro Modul € 700,–
(zzgl. MwSt. und Prüfungsgebühren)
Bei gleichzeitiger Buchung der gesamten Weiterbildung (alle Module von 1 – 6)
„Kombipreis“ 2.000,– € (zzgl. MwSt. und Prüfungsgebühren)
Buchbare Optionen
Da viele unserer Interessen den Lehrgang “Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft” (GSSK) nicht innerhalb eines Kalenderjahres absolvieren können, besteht hier zudem die Option die Qualifiaktion auch in zwei separaten Lehrgängen zu erlangen. Die beiden Lehrgänge wären dabei dann das Modul A (GSSK 1 – 3 / Kosten € 1050,- (zzgl. MwSt. und Prüfungsgebühren)) und sowie das Modul B (GSSK 4 – 6 / Kosten € 1750,- (zzgl. MwSt. und Prüfungsgebühren)) zusammen. Da es sich in diesem Fall um 2 getrennte Lehrgänge handelt, ist hierbei auch stets eine separate Anmeldung zu beiden Lehrgängen erforderlich.
Eine Reduzierung auf den „Kombipreis“ erfolgt ebenfalls bei gleichzeitiger Buchung der Module 1 – 3 (GSSK Teil A) und 4 – 6 (GSSK Teil B). Der Preis reduziert sich dann von € 1050,- bzw. € 1750,- zzgl. Mehrwertsteuer auf jeweils insgesamt € 1000,- zzgl. Mehrwertsteuer für beide Module.
Mögliche Weiterqualifikation
Meister für Schutz und Sicherheit
Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt zwingend schriftlich und/oder per Fax. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und müssen schriftlich durch die BFS GmbH bestätigt werden. 2. Zahlungsbedingungen: Der Teilnehmer/Kostenträger hat die Lehrgangsgebühr unabhängig von Leistungen Dritter zu zahlen. Kosten für Lernmittel werden extra berechnet. Die Gebühren werden pro Lehrgangsabschnitt im Voraus berechnet und sind 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eventuell anfallende Prüfungsgebühren sind separat durch den Lehrgangsteilnehmer bei der prüfenden Stelle zu entrichten. 3. Rücktritt und Kündigung: Bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn (maßgeblich ist der Eingang beim BFS Bildungszentrum in Essen) kann der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist nur schriftlich per Einschreiben zu erklären. Teilnehmer, die danach zurücktreten oder zu den Lehrveranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. 4. Anmeldung zum Lehrgang durch sonstige Kostenträger (z.B. Arbeitgeber): Erfolgt die Anmeldung zum Lehrgang durch einen Dritten (z.B. Arbeitgeber), bleibt das bestehende Vertragsverhältnis zwischen Kostenträger und BFS GmbH auch dann bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird. Die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühren geht nicht auf den Lehrgangsteilnehmer über, da dieser nicht Vertragspartei ist. Dem Kostenträger steht es frei, einen alternativen Lehrgangteilnehmer für den laufenden Lehrgang anzumelden. Eine Kündigung des Lehrgangs ist hier ebenfalls bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn möglich. Wir ein Teilnehmer nicht durch einen Kostenträger (z.B. Arbeitgeber) angemeldet, darf die BFS GmbH diesem grundsätzlich keine Auskünfte über die Lehrgangsteilnahme (z.B. Fehlzeiten) erteilen. 5. Absage von Lehrveranstaltungen: Die BFS GmbH hat das Recht, bei zu geringer Beteiligung oder höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Dozenten) Lehrgänge abzusagen. Die BFS GmbH ist dann verpflichtet, bereits bezahlte Gebühren zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Soweit Unterrichtsstunden entfallen, werden sie nachgeholt, sofern nach Inhalt und Umfang ausgefallene Teile das Erreichen des Ausbildungsziels gefährden. Ansonsten ist der Teilnehmer nicht zur Minderung berechtigt. 6. Wechsel der Dozenten: Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Kündigung oder zur Minderung der Lehrgangsgebühr. 7. Haftung: Die BFS GmbH haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Schadenersatzansprüche sind innerhalb eines Monats nach Schadensereignis / Vorgang schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren nach weiteren 5 Monaten, wenn keine Einigung erzielt wurde oder die Verjährung nicht unterbrochen wurde. 8. Zulassungsbedingungen: Gem. Prüfungsordnung zu den einzelnen Lehrgängen 9. Mit der Unterschrift dieser Anmeldung werden das Verständnis der vorgenannten Teilnahmebedingungen bestätigt und diese anerkannt. 10. Die BFS berät den Teilnehmer/in bei der Anmeldung zu den externen Prüfungen und stellt ihn für die Dauer dieser Prüfungen frei. Der Teilnehmer ist aber für die Anmeldung selbst verantwortlich. 11. Wird der Vertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen, gelten entsprechend folgende gesetzliche Bedingungen für Fernabsatzverträge: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BFS GmbH, Welkerhude 33, 45356 Essen, 0201 – 2200330, info@bfsessen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [www.bfs-essen.de] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E‑Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. |
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Weiterbildung
Geprüfte Schutz-
und Sicherheitskraft
- 6 Wochen (berufsbegleitend)
- Mit staatl. Abschlussprüfung vor der IHK Köln
Weiterbildung
Meister für
Schutz und Sicherheit
- ca. 14–20 Monate (abhängig vom Starttermin)
Vorbereitung
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. §34a GewO
- Auch als Inhouse-Schulung möglich
- Variable Dauer